Wilke, Dieter1982-07-072020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251982https://orlis.difu.de/handle/difu/487131Die Ausweisung als besonderes Wohngebiet gibt dem Stadtplaner die Möglichkeit, eine sinnvolle und störungsfreie Mischung von Wohnen und Gewerbe zu stabilisieren oder vorzusehen. WB-Gebiete dienen aber nicht der Legalisierung unhaltbarer Immissionssituationen. Im Bebauungsplan sind Festsetzungen zu treffen über die Zuverlässigkeit emittierender Betriebe bzw. die vertretbaren Emissionen. U.U. können auch genehmigungsbedürftige Anlagen i.S. von § 4 BImSchG im Bebauungsplan berücksichtigt werden. csRechtBebauungsplanungBaunutzungsverordnungParagraph 4WohngebietMischgebietGewerbeImmissionZulässigkeit gewerblicher Vorhaben in besonderen Wohngebieten - § 4 a Baunutzungsverordnung.Zeitschriftenaufsatz068821