Doerry, Jürgen1991-11-112020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/566894Das Koppelungsverbot, das Verbot der Bindung des Grundstückserwerbers an einen bestimmten Architekten oder Ingenieur, wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Archtiektenleistungen -MRVG- vom 4.11.1971 eingeführt. Der Bundesgerichtshof hat sich mit dieser Materie vor allem in dreifacher Hinsicht befaßt. Er hatte sich mit dem zeitlichen Geltungsbereich des Gesetzes zu befassen, mit dessen Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip und mit der Eigentumsgarantie. In einer zweiten Fallgruppe war zu entscheiden, gegen welche am Bau Beteiligte sich das Gesetz richtet und schließlich war in Revisionsverfahren zu prüfen, ob die vom Gesetz mißbilligte Manipulation des Wettbewerbs bei konkreten Vertragsgestaltungen vorgelegen hat. Der Beitrag referiert auf dieser Gliederung aufbauend die Rechtsprechung des BGH. (wb)GrundstückVerkaufKaufvertragArchitekturArchitektenbindungKoppelungsverbotBeweislastRechtsprechungsübersichtBGH-UrteilRechtBauordnungsrechtDas Verbot der Architektenbindung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.Zeitschriftenaufsatz154873