Mörsberger, Thomas2015-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920150947-8957https://orlis.difu.de/handle/difu/261615Ausgehend von den Auseinandersetzungen um die geschlossenen Einrichtungen der Haasenburg erläutert der Autor grundlegende Rahmungen der institutionalisierten Aufsicht über Einrichtungen der Jugendhilfe. Er regt an, bei Neuregelungen die Vorschriften für Kindertagesstätten einerseits und Heime andererseits jeweils spezifisch zu regeln. Weiterhin problematisiert er, dass der Kindeswohlbegriff der §§ 45 ff. SGB VIII zumeist in Anlehnung an familienrechtliche Auslegungen des Begriffs angewendet wird. Richtiger wäre es, die Kinderrechte aus Art. 1 und 2 GG zum Bezugspunkt zu machen. In der Konsequenz fordert er HeimAufsicht durch mehr HeimEinsicht.Immer im guten Kontakt, aber ansonsten ein "zahnloser Tiger"? Zur institutionellen Aufsicht nach §§ 45ff. SGB VIII.ZeitschriftenaufsatzDMR150107SozialwesenSozialeinrichtungJugendhilfeWohnformHeimHeimerziehungHeimaufsichtBetriebserlaubnisKindeswohlKinderschutzKinderrrechtRechtslageSozialgesetzbuchKinder- und JugendhilfegesetzBeschwerde