1980-06-242020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261978https://orlis.difu.de/handle/difu/463675Die Stadt Kevelaer hat die Fa. Fasselt und Mette beauftragt, ein Gutachten betreffs Inanspruchnahme von Spitzenfinanzierungsmitteln gemäß r 44 Städtebauförderungsgesetz zu erstellen. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund Inwieweit entfällt der von dem betroffenen Unternehmen für die Neuerrichtung des Betriebs geltend gemachte Finanzbedarf auf betriebliche Erweiterungen Ob und in welcher Höhe besteht ein über die Entschädigungssumme hinausgehender Finanzbedarf Inwieweit ist die betriebliche Existenz ernsthaft bedroht In welchem Umfang können bei der Neuerrichtung Eigenmittel des Betriebes über die Entschädigungssumme hinaus eingesetzt werden Als Grundlagen wurden von den Verfassern die testierten Jahresabschlüsse der Butzon & Becker GmbH, Gutachten über den Wert des Grundbesitzes der Gesellschaft etc. benutzt. rl/difuFinanzenIndustrieFinanzplanungStädtebauförderungsgesetzSpitzenfinanzierungBetriebserweiterungGutachten für die Stadt Kevelaer betreffend Inanspruchnahme von Spitzenfinanzierungsmitteln gemäß § 4 Städtebauförderungsgesetz für Butzon & Bercker GmbH, Kevelaer.Graue Literatur041710