Mulert, Martin1997-01-082020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261996https://orlis.difu.de/handle/difu/103381Mit dem Maastrichter Vertrag und der "beabsichtigten Festschreibung von Gemeinschaftskompetenzen auf den Gebieten Bildung und Kultur" (S.24), die traditionell der Länderhoheit unterliegen, scheinen grundgesetzlich garantierte Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen der Länder auf dem Spiel zu stehen. Intention des Autors ist es, die bislang über den materiell-rechtlichen Aspekten vernachlässigte Frage zu beantworten, wie die Länder eigene Interessen prozessual geltend machen können. Die Arbeit stellt das System der Verfahrensarten und Beteiligungsmodi des Europäischen Gerichtshofs dar, um zu klären, welche Möglichkeiten der Verfahrensbeteiligung für die Länder bestehen. Der Autor hält fest, daß der EU-Vertrag "vorsichtige föderale Akzente" setzt und daß von einer "Landesblindheit des Gemeinschaftsrechts" (S. 261) nicht mehr die Rede sein kann. Diskutiert wird mit Blick auf den neuen Art. 23 GG und das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU, ob einzelne Länder ein bestimmtes Verhalten der Bundesregierung verfassungsgerichtlich erzwingen können. gar/difuDie deutschen Bundesländer vor dem Europäischen Gerichtshof.MonographieS96240006BundeslandEuroparechtKlageFöderalismusRechtsprechungRechtsschutzRechtsgeschichteVerfassungsrechtEuropäischer GerichtshofKlagerechtProzessrecht