2009-09-082020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262009https://orlis.difu.de/handle/difu/142363Mit dem Entwurf des "Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen, zur Steigerung der Fördermöglichkeiten der NRW.BANK und zur Änderung anderer Gesetze" soll die von der Landesregierung beabsichtigte Vollintegration des Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK vollzogen werden. Zugleich soll im Rahmen des geplanten Artikelgesetzes von der den Ländern durch die Föderalismusreform übertragenen Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Wohnraumförderung und für das Wohnungsbindungsrecht Gebrauch gemacht werden. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat sich eingehend mit der geplanten Vollintegration des Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK und ihren Folgen für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der künftigen Wohnungsbauprogramme als grundlegende Vorraussetzung der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen befasst und eine erste Stellungnahme abgegeben. In dem Beitrag werden die Auswirkungen der Vollintegration des Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK auf die Wohnraumförderpolitik sowie die Auswirkungen auf die Beteiligungsverhältnisse in der NRW.BANK untersucht. Abschließend wird gefordert, eine angemessene Ausstattung der Wohnraumförderung dadurch zu sichern, dass eine am bisherigen Niveau orientierte finanzielle Mindestausstattung gesetzlich gewährleistet wird. Außerdem wird die Landesregierung aufgefordert, eine kommunalfreundliche Gestaltung zu wählen, welche die kommunalen Einflussmöglichkeiten sichert.Gesetzentwurf zur Wohraumförderung in NRW.ZeitschriftenaufsatzDH14906WohnungswesenSozialwohnungWohnungsbauWohnungsmodernisierungFinanzierungWohnungspolitikStadtentwicklungGesetzgebungWohnraumförderungMittelverwendungZweckbindung