Grüner, Reinhold2019-05-172020-01-062022-11-262020-01-062022-11-262019https://orlis.difu.de/handle/difu/255175Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) wurde zum 16. Dezember 2008 ein individueller Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren (U3) eingeführt und damit ein einklagbares Förderungsangebot in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege ab 1. August 2013. Adressat dieses Rechtsanspruchs sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, das heißt die Stadt- und Landkreise sowie die Städte mit eigenem Jugendamt.Kindertagesbetreuung boomt - Konsequenzen für das Betriebserlaubnisverfahren.ZeitschriftenaufsatzDM19042971SozialwesenBildungFörderungRechtsanspruchKleinkindKrippeKinderbetreuungKindertagesstätteAngebotsplanungBedarfsplanungBetriebserlaubnisVerwaltungsverfahrenVerfahrensbeschleunigungFrühkindliche BildungGanztagsbetreuungKinderförderungsgesetz -KiFöG-