1983-03-252020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/494751Pragraph 35 V 1 Nr. 1 BBauG 1976 erleichtert nicht die Errichtung eines Ersatzbaues fuer eine Ferien-oder Wochenendhausnutzung. Die gesetzlichen Voraussetzungen fuer die Erleichterung eines Ersatzbaues zielen erkennbar auf die bisherige und kuenftige staendige Wohnung und nicht auf Wochenend- und Ferienhaeuser als Zweitwohnungen. Die Anforderungen, die an Wohnungen zu stellen sind, die dem staendigen Aufenthalt einer Familie dienen, lassen sich nicht ohne weiteres auf Ferien- und Wochenendhaeuser uebertragen. rhRechtBundesbaugesetzBebauungsplanungAußenbereichErsatzbauFerienhausWochenendhausRechtsprechungParagraph 35BundesbaugesetzBVerwG-UrteilBBauG, 1976, § 35 IV, V 1 Nrn. 1, 2. Nutzung eines Ersatzbaues als Ferien- oder Wochenendhaus. BVerwG, Urteil v.12.3.1982 - Az. 4C 59/78 - Lüneburg.Zeitschriftenaufsatz077131