Schmitz, Michael2017-11-132020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170342-2259https://orlis.difu.de/handle/difu/239654Am 14.3. 2017 hat das Europäische Parlament in Straßburg mit großer Mehrheit seinen Bericht zu den Gesetzgebungsvorschlägen der EU-Kommission zum sogenannten Kreislaufwirtschaftspaket angenommen. Die vorgelegten Vorschläge sehen Änderungen beziehungsweise Anpassungen an sechs Richtlinien vor. Diese betreffen insbesondere die Abfallrahmenrichtlinie und die Deponierichtlinie. Wie zu erwarten war, gehen die Abgeordneten in ihrem Bericht in vielen Punkten über die bereits ambitionierten Vorgaben der EU-Kommission hinaus. Die Ausgangsvorschläge enthielten die Vorgabe, dass bis 2030 65 Prozent der Siedlungsabfälle in der EU recycelt werden sollten. Nun werden Recyclingquoten von 70 Prozent gefordert. Für Verpackungsmaterial wie Papier und Pappe, Plastik, Glas, Metall und Holz wird ein Recyclingziel von 80 Prozent bis 2030 sowie Zwischenziele für 2025 für jedes Material vorgeschlagen.Europäisches Parlament zum EU-Kreislaufwirtschaftspaket.ZeitschriftenaufsatzDH25280EntsorgungAbfallAbfallartAbfallmengeAbfallwirtschaftAbfallverwertungRecyclingAbfallrechtAbfallpolitikVerwertungsquoteGesetzesneuregelung