Nieskens, Hans1990-11-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261989https://orlis.difu.de/handle/difu/557910Mit dem seit dem Veranlagungszeitraum 1987 in Kraft getretenen Pargr. 52 Abs. 21 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bricht der Gesetzgeber mit der bisherigen Praxis und läßt den Nutzungswert einer eigenen genutzten Immobilie steuerrechtlich unberührt. Der Gesetzgeber hat sich damit der sog. Konsumgutlösung angeschlossen im Gegensatz zu der bislang die Eigennutzung einkommensteuerlich erfassenden Investitionsgutlösung. Er hat damit eine Wertentscheidung zugunsten des sein Kapital in eine selbstgenutzte Wohnung Investierenden und gegen den sein Kapital anderweitig renditebringend Einsetzenden getroffen. Dies stellt nach Ansicht des Autors einen Systemverstoß innerhalb des Steuerrechts dar. Der Verfasser kommt somit zu dem Ergebnis, daß diese Konsumgutlösung wegen der ungleichen Gunstverteilung zwischen selbstwohnenden Immobilieneigentümern und dem sein Kapital anderweitig einsetzenden Dritten als unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum anzusehen sei und somit verfassungswidrig ist. jüp/difuSteuerrechtEinkommensteuerBesteuerungEigennutzungWohnraumGrundrechtEigentumVerhältnismäßigkeitRechtsgeschichteRechtsvergleichungVerfassungsrechtWohnungswesenSteuerDie Konsumgutlösung im Bereich der Immobilienbesteuerung. Eine systematische Studie unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten.Monographie145854