2004-04-012020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252003https://orlis.difu.de/handle/difu/133612Mit dem Arbeitshandbuch soll die Gleichartigkeit der zeichnerischen, farblichen und textlichen Ausfertigung von Bebauungsplänen in Berlin sichergestellt werden. Das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Planzeichenverordnung bilden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung der Bauleitpläne. Das Handbuch hat zum Ziel, in Berlin Bebauungspläne von gleichartiger formaler und technischer Qualität sicherzustellen, das Planungsrecht gleichartig anzuwenden. Träger der Planungshoheit für die Bauleitplanung ist die Gemeinde; üblicherweise bietet die Kontinuität des kommunalen Handelns bereits die Gewähr dafür, dass die (verbindlichen) Bauleitpläne nach Form und Rechtsanwendung von gleicher Art sind. Berlin ist Einheitsgemeinde - daran hat auch die ab 1994 wirksam gewordene Verwaltungsreform nichts geändert. Das Verwaltungsreformgesetz hat Zuständigkeiten der kommunalen Planungshoheit stärker in die Verantwortung der früher 23, seit 1.1.2001 nur noch 12 Verwaltungsbezirke gelegt. Diese Verlagerung hat das Bedürfnis nach Hinweisen für ein einheitliches Vorgehen bei der Verbindlichen Bauleitplanung objektiv erhöht. Die bereits begonnene Erarbeitung des Handbuchs wurde unter diesem Aspekt fertiggestellt. difuHandbuch verbindliche Bauleitplanung in Berlin.Graue LiteraturDF7897BauleitplanungPlanungshilfeBaurechtBaunutzungsverordnungPlandarstellungHandbuchBaugesetzbuch (BauGB)