Hoppe, Werner1996-07-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619960012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/91080Die vom Bundesbauminister eingesetzte Kommission zur Novellierung des Baugesetzbuchs hat im Interesse der Erhaltung fehlerhafter Bauleitpläne die Einführung eines ergänzenden Verfahrens und des Instituts der Planergänzung vorgeschlagen. Behoben werden sollen Mängel eines Bauleitplans, die nicht bereits nach den §§ 214 und 215 BauGB unbeachtlich sind. Dahinter steht die Anerkennung der sogenannten Planerhaltung als Rechtsgrundsatz. Der Beitrag hat zum Ziel, die dogmatischen Grundlagen für diesen Rechtsgrundsatz herauszuarbeiten und damit die Grundlage für die Umsetzung in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung zu liefern.Der Rechtsgrundsatz der Planerhaltung als Struktur- und Abwägungsprinzip. Ein Vorschlag der Expertenkommission zur Novellierung des Baugesetzbuchs zur Planerhaltung.ZeitschriftenaufsatzI96020318PlanungsrechtPlanungsfehlerPlanHeilungBestandskraftGeltungPlanerhaltRechtsdogmatikBaugesetzbuch (BauGB)Novellierung