2002-09-092020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/47210Durch einen (unbefahrbaren) Wohnweg wird ein Grundstück nur dann i.S. von § 133 Abs.1 BauGB erschlossen, wenn seine Erreichbarkeit in gleicher Weise (öffentlich-rechtlich) gesichert ist wie bei einem Grundstück, das durch eine private Zufahrt mit der Fahrstraße verbunden ist. OVG NRW, Urteil vom 21.12.2001 - 3 A 5290/99. difuWohnweg als Erschließungsanlage.ZeitschriftenaufsatzDC3122VerkehrGrundstückErschließungsbeitragErreichbarkeitErschließungsanlageWohnwegBeitragsrecht