1983-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/496866Eine Splitterbebauung im Außenbereich wirkt einer Neuordnung der landwirtschaftlichen Flächen entgegen und beeinträchtigt Bedürfnisse der Landwirtschaft. Abrissverfügungen gegen einzelne Schwarzbauten innerhalb eines mit zahllosen Wochenendhäusern und Gartenhütten übersäten Gebietes vermögen der Zersiedelung der Landschaft nicht wesentlich entgegenzuwirken. Eine Bauaufsichtsbehörde, die ohne erkennbaren Grund die Beseitigung einiger Wochenendhäuser und Gartenhütten fordert und zugleich andere vergleichbare Vorhaben duldet, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Nur ein planmäßiges, systematisches und in zeitlicher Kontinuität erfolgendes Vorgehen gegen eine Vielzahl ungenehmigter Bauten ist ermessensfehlerfrei. -z-BauordnungsrechtAußenbereichWochenendhausRechtsprechungGartenhütteAbrissverfügungGerichtsentscheidungBaurecht. Abrißverfügungen gegen Wochenendhäuser und Gartenhütten im Außenbereich. Urt. HessVGH - IV OE 63/71 - v. 1.12.1972.Zeitschriftenaufsatz079269