Gerloff, Jürgen1999-01-212020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/104916Das Einwohnermeldewesen wurde 1980 durch den Bundesgesetzgeber neu geordnet, und die staatliche Erfassung und Verwendung von Einwohnerdaten erfolgt auf informationstechnischen Großsystemen. Charakteristisch für dieses System sind die landeseinheitliche Software, die in (über)regionalenAuftragsgroßrechenzentren vorgehalten wird, ferner Dateienein- und -ausgabe im Dialog, Online-Zugriffe anderer Verwaltungseinheiten auf das Melderegister, eine bundesweit abgestimmte Datenorganisation und dadurch eine Kompatibilitätsstufe, die einen Datenabgleich zwischen Einwohnermeldedaten und anderen Bürgerdaten eröffnet. Die Computerisierung eines ganzen Verwaltungszweiges führt zu einer neuen, dem staatlichen Handeln unterlegten Infrastruktur. Diese Untersuchung befaßt sich insbesondere mit der Frage, was der Gesetzgeber zu beachten hat, wenn langfristige Speicherungen zu breitgefächerter Verteilung zwangsweise erhobener Daten erfolgt ist. Schließlich zeigt der Autor Vorschläge zur Revision des Meldewesens auf. kirs/difuComputergestütztes Einwohnermeldewesen als Staatsaufgabe? Zum staatsaufgabenmodifizierenden Einsatz systematischer Informationstechnik und seiner grundrechtlichen Begrenzung.Graue LiteraturS98120013EDV-EinsatzRechtsprechungGrundrechtRechtsgeschichteInformationVerfassungsrechtVerwaltungsrechtEinwohnermeldewesenStaatsaufgabeVerwaltungsautomationMelderechtsrahmengesetzZweckbindungPersonenkennzeichenDatenübertragungParlamentsvorbehalt