Herkommer, ErwinKreßel, EckhardWollenschläger, Michael1989-12-212020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/5534651. Die Kontrolle und die Umsetzung der materiellen Umweltschutzbestimmungen weisen noch Lücken auf, so daß mit Recht, von einem erheblichen Vollzugsdefizit gesprochen werden kann. 2. TÜV-Ingenieuren sollte eine eigenständige Kontroll- und Überwachungsfunktion in den einzelnen Umweltgesetzen zuerkannt werden, wobei in institutioneller Hinsicht auf § 24c Abs. 4 GewO zurückgegriffen werden kann. 3. Zur Regelung der Haftungsfragen bei Umweltschäden bieten sich verschiedene Haftungsmodelle an. In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage einer Umweltberufsgenossenschaft und die Haftung bei einem Umwelt-TÜV. 4. Durch eine gesetzliche Zwangsversicherung im Umweltschutz sollte die gesamte Haftungsproblematik neu geregelt werden. (-z-)UmweltschutzUmweltbelastungUmweltschadenHaftungHaftungsrechtKontrolleRechtUmweltHaftungsprobleme im Umweltschutz unter besonderer Berücksichtigung eines "Umwelt-TÜV".Zeitschriftenaufsatz141296