Schrader, Christian2008-08-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252008https://orlis.difu.de/handle/difu/141130Mit den Konsultationsverfahren des Landes Baden-Württemberg zu den FFH- und Vogelschutzgebieten laut der Natura 2000-Richtlinie der Europäischen Union (EU) ist das Thema für die Gemeinden und Projektträger noch nicht abgeschlossen. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass die Existenz vieler Natura 2000-Gebiete sich erst jetzt bei der Aufstellung neuer und bei der Fortschreibung alter Bauleitpläne niederschlagen wird und die kommunale Planungspraxis sich ständig steigenden Anforderungen im speziellen Artenschutz nach der FFH-Richtlinie, die auch für die Bauleitplanung gelten, ausgesetzt sehen wird. In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, dass das Verwaltungsgericht Oldenburg erstmals in Deutschland einer Gemeinde Rechtsschutz gegen eine FFH-Gebietsmeldung gewährt hat. Damit wurde die Aufnahme des betreffenden Gebiets in die Liste der Gemeinschaftsgebiete vorläufig untersagt. Außerdem wird über den Entschließungsantrag des Landes Hessen zur Zusammenlegung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie berichtet. Abschließend wird bemängelt, dass die Verdoppelung des Artenschutzregimes durch FFH-Gebietsschutz und FFH-Artenschutz zahlreiche Projekte behindert und nicht nachvollziehbar ist.Rechtsschutz gegen Gebietsmeldungen und "Narura 2000-Richtlinie".ZeitschriftenaufsatzDH13672NaturNaturschutzNaturschutzgebietBauleitplanungPlanungshoheitEuroparechtRechtsschutzRechtsprechungGebietsausweisungPlanungshemmnis