2004-03-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520031437-417Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/149881Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. November 2003 haben Stadtwerke trotz der Energiemarktliberalisierung bei der Belieferung mit elektrischer Energie im Bereich ihres angestammten örtlichen Versorgungsgebietes noch eine marktbeherrschende Stellung inne. Sie missbrauchen diese Stellung jedoch nicht dadurch, dass sie in Kooperation mit einem Telekommunikationsunternehmen den Bezug von Strom und Telefondienstleistungen zu einem gemeinsamen vergünstigten monatlichen Grundpreis anbieten. difuStadtwerke haben in der Stromversorgung noch marktbeherrschende Stellung.ZeitschriftenaufsatzDI0410004VersorgungEnergieStromversorgungStromtarifVersorgungsunternehmenEnergieversorgungsunternehmenTelekommunikationKooperationWettbewerbPreispolitikRechtsprechungStadtwerkPreisgestaltungMarktbeherrschungLiberalisierung