1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/437202Seit 1972 können in Polen außer Vielfamilienhäusern (an Wohngenossenschaften), Einfamilienhäuser und selbständige Wohnungen an physische Personen verkauft werden. Erworbene Immobilien können erst nach 5 Jahren ohne Genehmigung des entsprechenden Organs der staatlichen Administration wieder verkauft werden. Einzelheiten über das Zustandekommen des Verkaufspreises, der Vertragsgestaltung und -unterzeichnung sowie der Mietpreisbildung außerhalb der Zwangswohnungswirtschaft werden in vorliegendem Artikel eingehend erläutert.EigentumswohnungWirtschaftsordnungGesellschaftsordnungWohnhäuser und Wohnungen als Eigentumsobjekte in der Volksrepublik Polen.Zeitschriftenaufsatz012048