1986-01-172020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/519915Ein Vertrag, den die Gemeinde mit den Grundstückseigentümern in einem Gebiet zur Neuordnung der Grundstücksverhältnisse für die Erschließung und Bebauung des Gebiets abschließt (sog. freiwillige Umlegung), ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über eine "freiwillige Umlegung" ist nicht deshalb nichtig, weil die Beteiligten neben einem Flächenabzug eine Geldleistung der Eigentümer zur Deckung von Umlegungskosten vereinbart haben. (-z-)GemeindeGrundstückUmlegungVertragRechtsprechungBodenrechtBaulandumlegungBVerwG-UrteilFreiwilligkeitKostentragungspflichtBundesbaugesetzBBauG §§ 45, 56 II, 57, 58, 59 IV Nr.1, 72, 78. "Freiwillige Baulandumlegung" als öffentlich-rechtlicher Vertrag. BVerwG, Urteil v. 6.7.1984 - Az. 4 C 24/80, Mannheim.Zeitschriftenaufsatz103045