Witting, Berthold2010-05-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520100012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/170000Die bestehende Straßenlandschaft ist überwiegend das Ergebnis ihrer (Erst-)Einstufung durch die Straßenbaubehörden. Der Gesetzgeber hat lediglich Überleitungen vorgenommen, so im Falle der Reichsstraßen oder der Straßen der DDR. Spätere Änderungen durch Umstufungen sind Ausnahmen. Dabei unterliegen diese (Erst-)Einstufungen durchaus Zweifeln: In einigen Fällen erscheint die Einstufungsentscheidung im Lichte der normativen Tatbestandsvoraussetzungen von Anfang an fraglich, in anderen Fällen sind die Voraussetzungen durch nachträgliche Netzänderungen entfallen. In beiden Fällen wurde jedoch nicht immer die notwendige rechtliche Konsequenz gezogen. Es besteht deshalb unstreitig eine Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Straßenlandschaft und den normativen Anforderungen an diese. Besonders ist dies bei der Frage der Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen in den Fokus gerückt.Einstufung und Umstufung öffentlicher Straßen - Zur Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen.ZeitschriftenaufsatzDM10041431VerwaltungsrechtVerkehrStraßenrechtStraßeFernverkehrBundesstraßeLandesstraßeBaulastträgerStraßenbaubehördeStraßenbaulastBundesfernstraßeEinstufungAbstufungVerkehrsbedeutung