1981-01-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/471337Klagt ein Nachbar auf Aufhebung einer Baugenehmigung, so können Rechtsänderungen, die während des Verwaltungsstreitverfahrens eintreten, im allgemeinen nicht zu Lasten des Bauherrn berücksichtigt werden (im Anschluss an BVerwG, NJW 1970, 263). Sind von den Nachbarn mittelbare Auswirkungen der Bebauung eines anderen Grundstücks hinzunehmen, weil sich diese nicht als unerträglichen Eingriff darstellen, so sind dann auch die dadurch verursachten Wertminderungen hinzunehmen. -y-RechtBundesbaugesetzEigentumGrundstückBebauungEingriffWertminderungGrundstückswertNachbargrundstückNachbarschutzBaugenehmigungBVerwG-UrteilRechtsprechungGG Art.14; BBauG 1960 § 34. AendG. zum BBauG Art.3 § 5. Maßgebliches Recht bei Nachbarklagen, baurechtlich relevante Minderung des Grundstückswertes infolge Baumaßnahmen auf Nachbargrundstück. BVerG Urteil vom 14.4.1978 - 4 C 96, 97/76, München.Zeitschriftenaufsatz052471