Busse, JürgenGrziwotz, Herbert2001-06-052020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519993-8073-1414-8https://orlis.difu.de/handle/difu/32615Mit Hilfe eines Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) können Investoren zügig Plansicherheit erhalten. Das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Neuregelung der Raumordnung hat den VEP durch § 12 BauGB dauerhaft in das allgemeine Städtebaurecht der Bundesrepublik eingegliedert. Der Vorhabenträger hat damit die Möglichkeit, eine seinen Absichten maßgeschneiderte städtebauliche Planung einschließlich des Erschließungssystems vorzulegen. Er kann das Bebauungsplanverfahren damit beeinflussen und beschleunigen. Die Gemeinde kann einzelne Verfahrensschritte (Durchführung der vorzeitigen Bürgerbeteilung oder Anhörung der Träger öffentlicher Belange) auf den Vorhabenträger übertragen. Kommunen und Bauherren haben somit gleichermaßen die Chance, Bauprojekte schnell und reibungslos durchzuführen. Das Handbuch enthält eine übersichtliche Darstellung der relevanten gesetzlichen Vorschriften, stellt die Probleme des Durchführungsvertrages als städtebaulicher Vertrag vor; geht auf das Ausstellungsverfahren ein und auf eventuelle Leistungsstörungen. Es berücksichtigt im Anhang Auszüge aus Gesetzestexten, Muster und Beispiel für Durchführungsverträge. kirs/difuVEP - Der Vorhaben- und Erschließungsplan. Das Planungsinstrument in der Praxis.MonographieD0004315PlanungsrechtBebauungsplanStädtebauGesetzestextBaugesetzbuch (BauGB)Vorhaben- und Erschließungsplan