Horn, Thomas1995-06-152020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619950002-6573https://orlis.difu.de/handle/difu/87222So ist das bei Gesetzen und Verordnungen monatelang, manchmal jahrelang, wird über sie beraten, und wenn sie dann in Kraft getreten sind, muß sich erst noch zeigen, ob sie auch wirklich dem Wohle des Volkes dienen. So auch bei der Heimpersonalverordnung. Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten kann, wie das Beispiel Niedersachsen zeigt, festgestellt werden: Die Bewährung in der Praxis steht noch aus.Bewohnerschutz durch Leistungsqualität. Die Heimpersonalverordnung in der Praxis.ZeitschriftenaufsatzI95020528AltenpflegeheimLeistungAltenheimSeniorenheimPflegeheimQualitätssicherungAnforderungQualitätsmanagementPersonal