Krämer, Franz1986-02-062020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261965https://orlis.difu.de/handle/difu/520453Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Durchführung der öffentlichen Erziehung, d. h. ob der Minderjährige nach einer verfahrensrechtlich einwandfreien Einweisung in ein Fürsorgeheim der völligen Anstaltsgewalt unterworfen ist oder ob diese Form der Ersatzerziehung bestimmten gesetzlichen Schranken unterliegt, unter deren Beachtung die Erziehung auszuführen ist.Bei der Einweisung in ein Heim entstehen insbesondere dann Konfliktsituationen, wenn der Jugendliche von seinen Grundrechten Gebrauch machen will.Aufgrund dieses auftretenden Spannungsverhältnisses zwischen den Grundrechten und dem öffentlichen Erziehungsrecht ist zu entscheiden, ob und bejahendenfalls inwieweit seine Grundrechte eingeschränkt werden können.Hierzu wird die Frage der Zulässigkeit von Grundrechtseinschränkungen erörtert und auf den Umfang derartiger Beschränkungen eingegangen. kp/difuFürsorgeerziehungErziehungsanstaltGrundrechtMinderjährigerJugendlicherJugendamtErziehungsrechtElternVerfassungsrechtVerwaltungsrechtSozialwesenDaseinsvorsorgeSozialeinrichtungDie Grundrechte des Minderjährigen in Fürsorgeerziehungsanstalten.Graue Literatur103601