Önen, Ergun1987-02-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261962https://orlis.difu.de/handle/difu/528390Ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen liegt vor, wenn von Privaten und von der öffentlichen Hand gemeinsam das Unternehmenskapital aufgebracht und die Leitung ausgeübt wird. Der Grund dafür, daß die gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen heute in fast allen Ländern einen wesentlichen Bestandteil des Wirtschaftslebens bilden, liegt darin, daß diese Unternehmensform es ermöglicht, öffentliche und private Interessen in harmonischer Weise zu vereinigen. Auch in der Türkei spielte die Einrichtung gemischtwirtschaftlicher Unternehmungen eine bedeutende Rolle beim Aufbau der neuen Türkei durch Kemal Atatürk. Es sollte vor allem das Wirtschaftsleben von der Bürokratie befreit und die kaufmännische Arbeitsweise für staatliche Betriebe eingeführt werden. Der Verfasser untersucht das Wesen und die Bedeutung gesamtwirtschaftlicher Unternehmungen in der Türkei und geht allgemein auf die Gründung gemischtwirtschaftlicher Kapitalgesellschaften (AG und GmbH), die Organisation dieser Unternehmungen sowie deren Bilanzaufstellung und Gewinnverteilung ein und beschreibt die Beteiligungsformen durch Einlagen und Aktien. kp/difuRechtsformWirtschaftsrechtStaatswirtschaftKapitalgesellschaftGemeinwirtschaftStaatsunternehmenUnternehmensstrukturRechtsgeschichteWirtschaftsplanungRechtWirtschaftDie gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen in der Türkei.Graue Literatur112389