1997-12-312020-01-032022-11-252020-01-032022-11-251997https://orlis.difu.de/handle/difu/64312Die Landkreise dürfen im Rahmen ihrer Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben auch Zuschüsse an Gemeinden oder an private Dritte gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt erneut den Aufgabenumfang der Landkreise und die Kriterien zur Erhebung der Kreisumlage.ZeitschriftenaufsatzDP188GemeindefinanzenKreisumlageFinanzausgleichÖffentliche AufgabeVerfassungsrechtAusgleichsaufgabeErgänzungsaufgabeBundesverwaltungsgericht