2004-04-012020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252004https://orlis.difu.de/handle/difu/150178Laut Urteil des OLG Stuttgart vom 29.4.2003 kann aus der Tatsache einer mangelhaften Leistung bei Durchführung eines früheren Bauauftrages durch den Bieter im Rahmen einer aktuellen Ausschreibung unter der Geltung der VOB/A nur dann auf Unzuverlässigkeit des Bieters geschlossen werden, wenn der Mangel gravierend ist. Gravierend ist der Mangel dann, wenn er zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, führt. difuAusschluss eines Unternehmers wegen Unzuverlässigkeit nur bei gravierenden Mängeln.ZeitschriftenaufsatzDI0416015BaurechtBaumaßnahmeVergabeVerdingungsordnungVOB/ABauausführungMangelBaufertigstellungVertragsinhaltRechtsprechungZeitpunkt