Leuchte, Hans-Jörg1993-02-162020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251990https://orlis.difu.de/handle/difu/94337Die Arbeit am lateinischen und deutschsprachigen Liegnitzer Stadtrechtsbuch wurde im Jahre 1399 von Nikolaus Wurm auf Befehl des Herzogs Ruprecht von Schlesien in Liegnitz begonnen, jedoch nicht mehr vollendet. Entgegen seinem Namen enthält es nicht etwa nur das damalige Liegnitzer Stadtrecht, sondern den Versuch einer Synthese des sächsischen und insbesondere magdeburgischen Rechts mit dem römisch-kanonischen Recht zu einer "Jurisprudentia Romano-Germanica". Das Buch wird in der hier vorliegenden Edition zum ersten Mal gedruckt. Es ist versehen mit einleitenden Informationen über die Rechtsverhältnisse im spätmittelalterlichen Deutschland, über Nikolaus Wurm und über die der Edition zugrundeliegenden Handschriften. Den Abschluß bildet ein Register, dem entnommen werden kann, welche Teile des Corpus iuris civilis bzw. des Codex Iustinianus (z. B. Digesten, Institutiones) und des Corpus iuris canonici Wurm rezipiert und verarbeitet hat. lil/difuDas Liegnitzer Stadtrechtsbuch des Nikolaus Wurm. Hintergrund, Überlieferung und Edition eines schlesischen Rechtsdenkmals.MonographieS92300191MittelalterHandelsrechtZivilrechtKommunalrechtGesetzgebungStadtgeschichteLandesgeschichteRechtsgeschichteGeschichteKommentarStadtrechtBiographieGerichtswesenUrkundeEditionStadtrechtsbuch