Feest, JohannesBlankenburg, Erhard1980-02-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261972https://orlis.difu.de/handle/difu/460223Zwischen dem Ideal der Gesetzgeber und Kommentatoren nach gleichmäßiger Verfolgung aller strafbaren Handlungen und der Praxis derjenigen gesellschaftlichen Institutionen, die die Gerechtigkeit verwalten, besteht ein recht großer Kontrast.Durch intensive teilnehmende Beobachtung (über sieben Monate hinweg) in verschiedenen Dienststellen der Polizei einer ungenannten deutschen Großstadt kann die Hypothese erhärtet werden, daß es weitgehend von dem Vorgehen der Polizeibehörde selbst abhängt, wer als kriminell definiert und verfolgt wird.Entgegen der Rechtsnorm, wonach der Polizei keine eigene Entscheidungsmacht zukommt, kann die Arbeit empirisch beweisen, daß die Polizei mit ihren Strategien des Verdachts und der Bagatellisierung (die eingehend beschrieben werden), mit ihren Entscheidungen bei Konflikten fortwährend soziale Chancen dafür verteilt, wie weit abweichendes Verhalten geduldet oder kriminalisiert wird.Die hier vorgelegten Ergebnisse der teilnehmenden Beobachtung polizeilicher Strategien führen zu einer Kritik der Strafrechtsdogmatik und bilden einen Beitrag zur Theorie des Sanktionsverhaltens.PolizeiStrafverfolgungKonfliktregelungKriminalisierungSoziographieSozialwesenRechtVerwaltungSoziologieDie Definitionsmacht der Polizei. Strategien der Strafverfolgung und soziale Selektion.Monographie037811