1996-10-172020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619950170-0413https://orlis.difu.de/handle/difu/92187Ein Ratsbeschluß über die Aufhebung eines Satzungsbeschlusses eines Bebauungsplanes, dem ein Verfahren nach den Paragraphen 3 f BauGB sowie eine Bekanntmachung nach Paragraph 12 BauGB gefolgt ist, kann zulässiger Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach Paragraph 47 VwGO sein, auch wenn die Gemeinde es vermieden hat, ihren Beschluß als Satzung zu bezeichnen. Geht die Gemeinde von der Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Verfahrensfehlern aus und stellt deshalb keine weiteren Erwägungen an, leidet der Plan an Abwägungsfehlern, wenn sich die Annahme der Ungültigkeit des Planes als fehlerhaft erweist.Nieders. OVG, Urt. vom 9. Dezember 1994 - 1 K 4722/93. Nieders. OVG Urteil zu BauGB §§ 10, 24f; VwGO § 47.ZeitschriftenaufsatzI96030538BebauungsplanNormenkontrolleGemeindeSatzungVerfahrensfehlerAbwägungBeschlussNichtigkeitBaugesetzbuch (BauGB)Verwaltungsgerichtsordnung