1998-09-092020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519980942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/44620Die in § 17 Abs.1 BauNVO bestimmten Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung, das in einem Bebauungsplan festgesetzt werden darf, können gem. Abs.2 Satz 1 a.a.O. in bestimmten Fällen überschritten werden. In einem Fall, in dem durch einen Bebauungsplan die in § 17 Abs.1 BauNVO vorgegebenen Maße im Interesse der Gestaltung des Stadtbildes und des Lärmschutzes überschritten worden waren, hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg u. a. über die Zulässigkeit der Überschreitung zu befinden: Normenkontrollbeschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10.12.1997 - 3S 2023/97 -(bisher nicht veröffentlicht). difuMaß der baulichen Nutzung: Überschreitung der gesetzlichen Obergrenzen durch Bebauungsplan.ZeitschriftenaufsatzDC0472BebauungsplanBaunutzungsverordnungMaß der baulichen NutzungBauleitplanungStadtgestaltungStadtbildLärmschutzObergrenzeGrenzwertüberschreitung