Münder, Johannes1995-12-122020-04-272022-11-292020-04-272022-11-291995https://orlis.difu.de/handle/difu/263308Freie Träger der Jugend- und Sozialhilfe tragen einen erheblichen Teil der sozialstaatlichen Regel- und Sonderaufgaben. Sie sind von einseitigen Zuwendungen der öffentlichen Hand abhängig und tragen laut Urteil des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 1992 (7 AZR 464/91) als Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen Risiken für ihre Beschäftigten mit den sich daraus ergebenden finanziellen Folgen. Das Gutachten befaßt sich mit den Konsequenzen dieses Urteils in gesellschafts-, zuwendungs- und steuerrechtlicher Hinsicht und zeigt rechtliche Lösungsmöglichkeiten auf.Die Übernahme sozialstaatlicher Aufgaben durch freie Träger - eine Falle für die freien Träger?Graue LiteraturDR0718SozialwesenKörperschaftFinanzierungHaftungArbeitsrechtSteuerrechtFreier TrägerZuwendungMittelverwendung