Novy-Huy, Rolf2018-10-302020-01-052022-11-262020-01-052022-11-2620181867-8815https://orlis.difu.de/handle/difu/245859"Erbbaurecht" - das ist doch etwas von "1800 Tobak": Diesen Kommentar hört man schon einmal - nicht nur von Laien. Eine grobe Fehleinschätzung hinsichtlich der Aktualität und Modernität dieses Instruments! Die Konstruktion des Erbbaurechts, das heißt, die Trennung von Bodeneigentum und Gebäudeeigentum, beleuchtet diese Frage, wem der Boden gehört, noch stärker, als dies beim sog. Volleigentum" der Fall ist. Eigentumsfragen sind in unserer Gesellschaft hoch sensibel. Das Bodeneigentum als "Allmende", als Gemeineigentum, zu betrachten, ist für den Großteil der Gesellschaft eher ungewöhnlich.Das Erbbaurecht als Instrument von Bodenpolitik und Stadtentwicklung.ZeitschriftenaufsatzD1809305WohnungswesenErbbaurechtEigentumGemeineigentum