Fischer, Hartmut2002-11-222020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520021616-5829https://orlis.difu.de/handle/difu/47360Wird ein Betriebsgrundstück in das Altlastenkataster der Behörde aufgenommen und veranlasst die Geschäftsleitung auf Drängen der Behörde die Einholung eines Sachverständigengutachtens, so kann der Betrieb keinen Kostenersatz von der Behörde verlangen, wenn sich die Belastungsfreiheit des Grundstücks herausstellt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss vom 14.9.2001 (AZ: 20 ZB 01.2394-, UPR 2002, S.113) entschieden. difuAltlasten begutachten kann teuer sein.ZeitschriftenaufsatzDC3321UmweltschutzSchadstoffBodenuntersuchungGutachtenSachverständigerKostenBehördeAnordnungBetriebsgrundstückAltlastenverdachtAltlastenkatasterBodengutachtenKostenerstattung