Gaentzsch, Guenter1980-10-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261978https://orlis.difu.de/handle/difu/464682Der für die Hand des Praktikers bestimmte Grundriß befaßt sich in zwei Hauptteilen mit dem Städtebaurecht und dem Bauordnungsrecht als den Hauptgegenständen des öffentlichen Baurechts. Im einzelnen fallen darunter die Vorschriften über die Bauleitplanung, deren Sicherung und Verwirklichung, über die Zulässigkeit von Vorhaben, über die Bodenordnung, die städtebauliche Eignung, die Grundstücksbewertung, über die Erschließung und die Erschließungsbeiträge, die Vorschriften über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsgesetz), das Bauordnungsrecht und das Baugenehmigungsverfahren nach den Landesbauordnungen. Weitere Rechtsgebiete wie das Recht der Raumordnung und Landesplanung, das Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, das Denkmalschutzrecht, das Straßenrecht das Immissionsschutzrecht wirken in diese Rechtsbereiche hinein und sind in ihren Auswirkungen vom Autor mit dargestellt worden. difuStädtebaurechtBauordnungsrechtBodenordnungBaurechtBauplanungsrechtBodenrechtÖffentliches Baurecht. Grundriß für Verwaltung und Wirtschaft.Monographie042743