Regler, Konrad1995-03-232020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519940340-3602https://orlis.difu.de/handle/difu/86616DKG-Präsident Landrat Konrad Regler legt im folgenden Beitrag grundsätzliche Auffassungen der Krankenhausträger zur künftigen Gestaltung des Gesundheitswesens an der Nahtstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung dar. Eine bessere Verzahnung und Koordination beider Bereiche ist zwingend notwendig. Die DKG plädiert für eine erweiterte institutionelle Beteiligung der Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung bei gleichen Wettbewerbschancen. Bei medizinisch-technischen Großgeräten sollte das Krankenhaus eine Standortpriorität haben. Ein wichtiges Thema ist generell die gemeinsame Nutzung von Diagnose- und Therapieeinrichtungen im Krankenhaus. Die Öffnung der Krankenhäuser für niedergelassene Gebietsärzte muß nach Meinung der DKG aber in der Entscheidungsverantwortung des Krankenhausträgers bleiben und dem Versorgungsauftrag nach dem Krankenhausplan entsprechen. Insoweit widerspricht die DKG den KBV-Vorschlägen von Mai 1994. Die zu verbessernde Koordination und Kooperation sollte nicht nur den medizinischen, sondern auch den pflegerischen Bereich umfassen. Das Krankenhaus eignet sich als multifunktionale Einrichtung besonders für eine umfassende Koordinationsfunktion von der vollstationären Behandlung bis zur Rehabilitation.Die künftige Koordination von ambulanter und stationärer Versorgung aus der Sicht der Krankenhäuser.ZeitschriftenaufsatzI95010610KrankenhausVersorgungKoordinationStandortfrageKrankenhausversorgungAmbulanzVerzahnungGesundheitsversorgung