Fetzer, Rhona1995-05-122020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261994https://orlis.difu.de/handle/difu/100795Die Arbeit behandelt die Haftung des Staates für legislatives Unrecht. Darunter versteht man die Haftung für Schäden, die unmittelbar (ohne Zwischenschaltung eines Verwaltungsakts) durch den Erlaß eines rechtswidrigen Gesetzes oder durch die rechtswidrige Unterlassung einer notwendigen gesetzlichen Regelung hervorgerufen werden. Es existiert immer noch kein Staatshaftungsgesetz, wie es von der Fachliteratur gefordert und von der Rechtsprechung abgelehnt wird. Zunächst wird die Amtshaftung nach Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB im Hinblick auf den Abgeordneten als Amtsträger erörtert. Angesichts der fortschreitenden europäischen Integration untersucht die Studie die Haftung der EG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und desBundesverfassungsgerichts und stellt einen Rechtsvergleich zu den EG- Mitgliedstaaten, der Schweiz und Österreich an. Zum Schluß wird der Entwurf für ein Staatshaftungsgesetz vorgestellt. rebo/difuDie Haftung des Staates für legislatives Unrecht. Zugleich ein Beitrag zum Staatshaftungsrecht der Europäischen Gemeinschaften, der EG-Mitgliedstaaten, der Schweiz und Österreich.MonographieS95120014RechtsprechungAmtshaftungEuroparechtEnteignungGrundrechtHaftungsrechtGesetzentwurfRechtsvergleichungVerfassungsrechtGesetzgebungStaatshaftungRechtsstaatAbgeordneterFolgenbeseitigungsanspruch