2010-06-082020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920090003-2336https://orlis.difu.de/handle/difu/270973Der Bericht enthält Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Kinderschutzes, etwa durch Qualitätssicherung bei Vormundschaft und Pflegschaft oder durch Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gerichten. Die jetzt vorgeschlagenen weiteren Verbesserungen wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die Bundesministerin Zypries bereits im März 2006 eingesetzt hat. Im November 2006 hatte die Arbeitsgruppe erste Vorschläge unterbreitet, die in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen sind. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rief Ministerin Zypries die Arbeitsgruppe im Jahr 2008 erneut zusammen, um erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszutauschen. Überdies sollte geprüft werden, ob weitere gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Auch in: Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 4 (2009), Nr. 11, S. 452-454.Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" - § 1666 BGB (vom 14. Juli 2009).ZeitschriftenaufsatzDR17025GesetzgebungFamilieKindSchutzKooperationJugendamtFamiliengerichtFamilienrechtKinderschutzInterdisziplinäre ZusammenarbeitQualitätssicherungVormundschaftPflegschaftPflegekinderwesenSorgerechtsentzugElternrechtKindesvernachlässigung