Dieterich, Hartmut1983-12-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/501977Der Autor setzt sich vor allem mit dem Gegenargument "mangelnde Praktikabilität" auseinander. Er zeigt mögliche Anwendungsfälle und praktische Verfahrenswege zur Durchsetzung des Baugebotes auf. Vor der Verhängung des Baugebotes steht eine sorgfältige Prüfung der objektiven und subjektiven wirtschaftlichen Zumutbarkeit - unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einschließlich der Gemeinde als Grundstückseigentümerin. Anwendbare Zwangsmittel, wie Zwangsgelder oder Enteignung, müssen im Einzelfall auf ihre Durchsetzbarkeit hin überprüft werden. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass schon ein Hinweis der Gemeinde auf ein mögliches Baugebot zur Schließung von Baulücken führen kann. csRechtBundesbaugesetzBaulückeBaugebotBundesbaugesetzParagraph 39Baugebot - ein Weg zur Bebauung erschlossener Baugrundstücke? Baugebote sollten dazu dienen, baureife Grundstücke einer Bebauung zuzuführen.Zeitschriftenaufsatz084440