1984-06-252020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/506060Eine selbständige öffentliche Verkehrsanlage ist nur dann "zum Anbau bestimmt" i.S. des BBauG § 127 Abs.2 Nr.1, wenn sie bei verallgemeinernder Betrachtung den anliegenden Grundstücken eine tatsächliche und vom Widmungsumfang gedeckte Anfahrmöglichkeit bietet, d.h. gewährleistet, dass mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen wie z.B. Müll- und Öltankwagen sowie Feuerwehr- und Krankenwagen an die Grenze dieser Grundstücke herangefahren werden kann. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 133 und 131 BBauG . -y-RechtBundesbaugesetzErschließungsrechtErschließungsanlageErschließungsbeitragVerkehrsanlageGrundstückAnschlussRechtsprechungBVerwG-UrteilBBauG § 127 Abs.2. BVerwG, Urteil v. 3.6.1983 - Az. 8 C 70.82 - OVG Hamburg.Zeitschriftenaufsatz088606