Kaufmann, Sarah2020-06-302020-07-242022-11-252020-07-242022-11-2520201434-0372https://orlis.difu.de/handle/difu/577210Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus wurde in Niedersachsen das überlegt, was in Bayern bereits seit Mitte März Realität ist, nämlich die Ausrufung des Katastrophenfalls. Denn anders als in Bayern, ist dies in Niedersachsen – von kerntechnischen Notfällen abgesehen – nicht Sache des Landes, sondern der Kommunen.Der Katastrophenfall in Niedersachsen – eine rechtliche Einordnung.Zeitschriftenaufsatz2230551-81358896-5KatastrophenschutzKrankheitAusbreitungLandesrechtKommunalrechtZielkonfliktCorona-Krise