1995-12-272020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619950340-7489https://orlis.difu.de/handle/difu/89528Mit der Verlagerung der Genehmigung von Abfallbeseitigungsanlagen aus dem abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren in das immissionsschutzrechtliche Verfahren durch Investitionserleichterungsgesetz ist nach dem vorliegenden Urteil nicht verbunden, daß die Planungshoheit der Gemeinde aufgehoben wird, weil sie in dem Verfahren keine Antragsbefugnis hat. Die Beschwerde gegen die erteilte Genehmigung zum Bau einer Kompostieranlage für Bio- und Grünabfälle in einem Abstand von 300 Meter zu einem Wohngebiet war erfolgreich.Bauplanungsrecht. Berücksichtigung städtebaulicher Belange bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Planung einer Kompostieranlage. Planungshoheit der Gemeinde. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 13.9.1994 - 7 B 1190/94 -.ZeitschriftenaufsatzI95040799ImmissionsschutzAbfallbeseitigungsanlageStandortplanungGemeindePlanungshoheitPlanungsverfahrenPlanungskompetenzRechtsprechungKompostierungsanlageOVG-Urteil