1991-07-172020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261990https://orlis.difu.de/handle/difu/563607Die aufgrund der Landesbauordnungen durch amtliche Erlasse oder Bekanntmachungen als technische Baubestimmungen bauaufsichtlich eingeführten DIN-Normen sind nach § 5 I UrhG vom Urheberrechtsschutz freigestellt, wenn ihr Text nicht in den Erlassen oder Bekanntmachungen inkorporiert ist, sondern wenn er lediglich im Anhang oder einer allgemein zugänglichen Quelle abgedruckt ist, jedoch auf ihn als maßgebende technische Baubestimmung Bezug genommen wird. Kläger ist das Deutsche Institut für Normung, Beklagter ist eine Verlagsgesellschaft, die in Kalendern mit Genehmigung des Klägers einschlägige DIN-Normen abdruckt. (-y-)UrheberrechtsgesetzDIN-NormLandesbauordnungTechnische BaubestimmungRechtsprechungUrheberrechtRechtEigentumUrheberschutz von DIN-Normen. § 5 I UrhG. BGH, Urteil v.26.4.1990 - I ZR 79/88 - KG LG Berlin.Zeitschriftenaufsatz151584