Klinkhammer, MonikaKlotmann, UrsulaPrinz, Susanne2011-09-202020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920113-89817-912-6https://orlis.difu.de/handle/difu/273033Der Begleitete Umgang (§ 1684 Abs. 4 BGB) wird von Familiengerichten immer häufiger angeordnet oder durch die Jugendhilfe empfohlen. Er dient der Unterstützung des Kindes bei Kontakterhalt oder -aufbau nach familiären Trennungen und dem Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen, z.B. häuslicher Gewalt, Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Entführungsgefahr und Entfremdung des Kindes von einem Elternteil. Das Familiengericht kann dann anordnen, dass bei Ausübung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteiles ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Nach dem Konzept des Deutschen Kinderschutzbundes, das an vielen Stellen in diesem Handbuch als Beispiel dient, sind dabei Mitarbeiter der Jugendhilfeträger oder ehrenamtliche Umgangsbegleiter engagiert. Die Umgangsbegleitung erfordert eine systemische sowie kindorientierte Betrachtungs- und Handlungsweise.Handbuch Begleiteter Umgang. Pädagogische, psychologische und rechtliche Aspekte. 2., akt. u. erw. Aufl.MonographieDR18945SozialarbeitJugendhilfeSozialbeziehungFamilieUmgangsrechtBegleiteter UmgangRechtslageUmsetzungFallbeispiel