Lennartz, MarkusRospert, Alexander2017-07-142020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/239264Im Rahmen des Ausbaus einer NGA (Next Generation Access)-Breitbandnetzinfrastruktur greifen viele Telekommunikationsanbieter auf Vectoring zurück. Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Verbesserung der Übertragungsqualiät von Telefon-Kupferkabeln, durch das eine unerwünschte Störung benachbarter Kupferdoppeladern von Kabeln zwischen dem Kabelnetzverzweiger (KVz) in der Straße und den jeweiligen Hausanschlüssen reduziert wird. Das Vectoring stellt eine kostengünstige Alternative zur Steigerung der Übertragsbandbreiten gegenüber einem Glasfaserausbau dar, da es die vorhandene Infrastruktur nutzt. Aufgrund der Entscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine entscheidende Entwicklung hin zu einer Zulässigkeit des Einsatzes der Vectoring-Technik stattgefunden. Unabhängig von der damit aus regulatorischer Sicht grundsätzlichen Zulässigkeit des Einsatzes ist aber für kommunale Gebietskörperschaften zu beachten, dass Vectoring nach heutiger Rechtslage mit Beihilfe- und Förderrecht solange nicht vereinbar ist, bis die EU-Kommission ein sogenanntes VULA-Zugangsprodukt genehmigt hat. Daher ist der Einsatz von Vectoring im geförderten Breitbandausbau hin zu einem NGA-Netz derzeit nicht zulässig. Zudem ist die Zukunftsfähigkeit von mit Vectoring ausgebauten Netzen begrenzt, weil diese nach derzeitigem Stand der Technik über kein weiteres Upgrade-Potenzial verfügen. In dem Beitrag wird in diesem Zusammenhang den Kommunen empfohlen, rechtzeitig im Vorfeld eines geplanten Einsatzes eine Überprüfung auf dessen Kompatibilität mit regulierungs-, beihilfe- und förderrechtlichen Vorgaben vorzunehmen.Chancen und Risiken abwägen. Breitbandausbau. Vectoring.ZeitschriftenaufsatzDH24890VersorgungInformationstechnologieKommunikationstechnologieTelekommunikationVersorgungsnetzAusbauTechnikstandInfrastrukturausstattungLeistungsfähigkeitInfrastrukturplanungEntscheidungsfindungBreitbandverkabelungVectoringRahmenbedingungZulässigkeitFörderungsmöglichkeitBeihilferecht