Richter, Claus2011-09-202020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920111612-1864https://orlis.difu.de/handle/difu/260730Jedes System sozialstaatlicher Versorgung und Verwaltung entwickelt früher oder später eine eigene, quasi-organische Funktionalität, die eine über die eigentliche gesetzgeberische Intention hinausreichende, sich selbst erhaltende Logik zur Folge hat. Derartige Prozesse sind aus der Organisationslehre hinreichend bekannt und kommen mitunter dadurch zustande, dass die Funktionsträger Menschen sind, die selbst wiederum biologisch-organisch organisiert sind. Diese Systeme entwickeln eigene Sprachen und eigene Kriterien der Klassifizierung und Bewertung der Rechtschaffenheit innerhalb ihrer Aufgaben bereiche und bezüglich ihrer Klientel. Die Systeme funktionieren unabhängig voneinander und sind oftmals nicht kompatibel. Wirken sie zusammen auf eine Gruppe von Menschen oder auf Einzelpersonen ein, droht diesen sowohl symbolisch, also innerhalb der jeweiligen Systemterminologie als auch lebenspraktisch, innerhalb der unterschiedlichen Funktions- und Sanktionsmechanismen, ein eigenartiger, nicht ungefährlicher Entfremdungsprozess.Im Räderwerk der Systeme sozial- und rechtsstaatlicher Hilfe bzw. Sanktionspraxis. Oder: Jugendliche Lebenslagen, jugendliches Erleben und jugendliches (Er)Leiden eines Daseins zwischen den Stühlen.ZeitschriftenaufsatzDMR0501421SozialwesenSozialarbeitSozialrechtSozialhilfeJugendhilfeJugendlicherArbeitsloserKooperationGrundsicherungAmbulante MaßnahmeSozialsystemLebenslage