ERTEILT2011-06-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252010https://orlis.difu.de/handle/difu/127433Mit der Föderalismusreform II, deren Ergebnisse im vergangenen Jahr gesetzestechnisch umgesetzt wurden, gilt für die Länder, dass sie ihre strukturellen Defizite schrittweise zurückfahren und bis 2020 auf Null bringen müssen. Nur in Ausnahmesituationen - zum Beispiel aufgrund konjunktureller Einbrüche - werden dann noch Kredite erlaubt sein, doch müssen sie zwingend wieder getilgt werden. Ab sofort wird das Haushaltsverhalten des Bundes und aller Länder durch den Stabilitätsrat laufend überwacht gegebenenfalls mit der Folge einer Verpflichtung zur Konsolidierung. Die Finanzplanung versucht eine Bestimmung des finanzpolitischen Kurses - und zwar so, dass er im gesamten Zeitraum bis 2020 zugleich auch für die Gewährung von Konsolidierungshilfen qualifiziert. Und sie entwirft ein Konzept, wie die Ausgaben stabilisiert und verlässlich gesteuert werden können - unabhängig von der aktuellen Entwicklung der Einnahmen.ALLFinanzplanung von Berlin 2010 bis 2014.Graue LiteraturP13AKUW2DB1795Berlin, Senatsverwaltung für FinanzenFinanzplanungFinanzhaushaltGemeindefinanzhaushaltFinanzplanungLandeshaushalt