Lege, Joachim2015-06-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/224385Teile des öffentlichen Baurechts, insbesondere die sog. Abwägungsfehlerlehre zu § 1 Abs. 7 BauGB, haben sich über die Jahrzehnte zu einer Geheimwissenschaft entwickelt, die so schwer zu handhaben ist, dass man vom Ideal rechtsstaatlicher Klarheit weit entfernt ist. Das gilt sowohl für die Gesetzgebung als auch für die Rechtsprechung (die den Anstoß zu dieser Fehlentwicklung gegeben hat). Umso mehr tut es Not, mit der Distanz akademischer Rechtswissenschaft die Mängel zu benennen und allen billig und gerecht Denkenden den Zugang zur Dogmatik zu ebnen. Am Ende steht das Plädoyer, liebgewordenen Wortballast über Bord zu werfen und sich dort, wo Generalklauseln auszufüllen sind, eher auf "reasoning from case to case" zu verlassen statt auf "intensionale Überdetermination".Abkehr von der "sog. Abwägungsfehlerlehre"? Aufräumarbeit und stille Verschiebungen im Bauplanungsrecht.ZeitschriftenaufsatzDM15052718BaurechtAbwägungBauleitplanungGemeindeBebauungsplanAbwägungsfehlerBaugesetzbuch (BauGB)