2002-06-052020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620020942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/46801Das OLG Stuttgart hat sich mit Fragen des Verwandtenunterhalts befasst und entschieden, dass der Unterhaltsanspruch eines behinderten volljährigen Heimbewohners nach § 91 Abs.1 Satz 1 BSHG in Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung auf den Sozialhilfeträger übergeht. Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14.11.2000 - 18 UF 392/00 -. difuÜbergang des Unterhaltsanspruchs eines behinderten Heimbewohners gegen seine Eltern nach § 91 Abs.1 Satz 1 BSHG in Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung.ZeitschriftenaufsatzDC2653SozialwesenBehinderterSozialhilfeKrankenversicherungUnterhaltsberechtigterUnterhaltsanspruchVerwandtenunterhaltSozialhilfeträgerVersorgungsträger